Der Architekt...
... Ein Techniker, meinen die einen ...
... Ein Künstler, meinen die anderen ...
... Ein Manager, meinen manche ...
Ausbildung und Leistungen des Architekten
Durch ein Architekturstudium an einer Fachhochschule, Technischen Hochschule
oder Technischen Universität schließt das Studium mittlerweile mit dem
akademischen Grad Bachelor of Engineering (B. Eng.) ab. Vorher war es der
Diplom Ingenieur der Fachrichtung Architektur, Städtebau oder
Bauingenieurswesen.
Studienfächer dabei sind unter anderem: Entwerfen, Baukonstruktion,
Gebäudelehre, AVA, Baugeschichte, Tragwerkslehre, Mathematik und Geometrie,
Bauphysik, Haustechnik, Städtebau, Bauleitplanung, Grünflächenplanung,
Baurecht, Baustoffkunde, Denkmalpflege, Bauinformatik, Vermessung,
Management VOB, Projektsteuerung.
Im Aufbaustudium kann der Master of Engineering im Studiengang Architektur,
Entwurfsplanung und Projektsteuerung erworben werden.
Trotz dieser umfassenden Ausbildung ist der Absolvent noch kein
"Architekt". Erst nach zwei- bzw. dreijähriger Berufspraxis kann die
Eintragung in die Architektenliste erfolgen.
Architekten beraten und organisieren firmenunabhängig.
Architekten entwerfen und konstruieren.
Architekten sondieren und detaillieren, holen Angebote ein und prüfen
sie kritisch.
Sie koordinieren Fachingenieure und Berater.
Sie überwachen die Bauausführung und rechnen ab.
In der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) werden die
Leistungen des Architekten in neun Phasen detailliert beschrieben:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Werkplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Wie steht der Architekt zum Bauherrn?
Der freischaffende Architekt ist nicht nur beauftragter und honorierter
Planer. Er ist auch Berater und Treuhänder seines Bauherren, dem er
sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur
Verfügung stellt. Er setzt die Vorstellungen seines Bauherrn in Pläne
um, berät ihn gegebenenfalls bei der Grundstückssuche, entwickelt ein
brauchbares und der Aufgabe angemessenes Programm in enger
Partnerschaft mit ihm und betreut das Bauvorhaben bis zur
Fertigstellung. Der Architekt wahrt die Belange des Bauherrn in jeder
Hinsicht, warnt ihn vor Fehlentscheidungen und schützt ihn vor
Übervorteilungen. Dieses Vertrauensverhältnis setzt Toleranz auf beiden
Seiten voraus.